Hausordnung

des Museum Peter August Böckstiegel

 Präambel 

Der Schutz von Personen und Kunstwerken im Museum Peter August Böckstiegel steht im Mittelpunkt. Die Hausordnung dient dazu, den Besuch im Museum zu regeln, damit alle Besucher*innen diesen in guter Atmosphäre erleben. Die Museumsleitung behält sich Abweichungen der Hausordnungen im Einzelfall vor. 

Museumsbesuch 

1. Die Hausordnung ist für alle Besucher*innen, alle Mitarbeiter*innen des Museums und alle Mitarbeiter*innen von anderen Firmen, die sich aufgrund einer Beauftragung im Haus aufhalten, verbindlich. Mit Betreten des Hauses erkennen sie die Hausordnung an und verpflichten sich zu einem dieser Hausordnung entsprechenden Verhalten. 

2. Das Museum freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. 

3. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen. 

4. Erwachsene Begleiter*innen von Kindern und Jugendlichen, wie zum Beispiel Eltern, Lehrer*innen, Gruppenbegleiter*innen und Erziehungsberechtigte, sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Es besteht Aufsichtspflicht. 

Hausrecht 

Die Museumsleitung übt, vertreten durch die Mitarbeiter*innen des Museums Peter August Böckstiegel, das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucher*innen sowie dem Schutz der verwahrten Kulturgüter. 

Eintrittspreise und Öffnungszeiten 

1. Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Museums werden gesondert festgelegt. Sie können an der Kasse und auf unserer Webseite eingesehen werden. 

2. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für Besucher*innen gesperrt werden. 

Tiere 

Tiere sind im Museum nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind Blinden- und Hilfshunde. 

Verhalten in den Ausstellungsräumen 

1. Das Berühren der Exponate ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind gekennzeichnet. 

2. Im gesamten Museumsgebäude ist Rauchen nicht gestattet. 

3. Mit Ausnahme des Café-Bereichs sind Essen und Trinken in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt. 

4. Das Mitführen von Fahrrädern, Tretrollern und dergleichen ist nicht gestattet. 

5. Besucher*innen haften für Schäden, die durch ihr Verhalten verursacht wurden. 

6. Die Besucher*innen werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. 

7. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Mit Rücksicht auf andere Besucher bitten wir darum, das Telefonieren in den Ausstellungsräumen zu unterlassen und Mobiltelefone auf lautlos zu stellen. 

8. Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen. 

9. Die Museumsleitung ist berechtigt, bei Diebstählen sämtliche Ausgänge zu schließen und nur den Haupteingang offen zu halten und die Besucher*innen zu kontrollieren. 

10. Das Treppenhaus ist freizuhalten von Gegenständen. 

11. Notausgänge sind freizuhalten und dürfen nur im Notfall benutzt werden. 

Das Aufsichts- und Kassenpersonal und alle weiteren Mitarbeiter*innen sind angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grunde ist den Anweisungen der Mitarbeiter*innen Folge zu leisten. 

Garderobe und Gepäck 

1. Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen, nassen oder spitzen Gegenständen aller Art, wie z.B. Regenschirme, Wanderstöcke (Gehhilfen ausgeschlossen), ist nicht gestattet. Schirme sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. 

2. In der Ausstellungsfläche gilt ein Taschenverbot. Medizinische Hilfen sind hiervon ausgenommen. Bitte verstauen Sie Taschen in den Schließfächern im Untergeschoss. Eine Haftung für aufbewahrte Gegenstände und Garderobe wird nicht übernommen. 

3. Rollstühle und Kinderwagen sind in den Ausstellungsräumen erlaubt. 

Fotografieren und Filmen 

1. Das Fotografieren ohne Blitzlicht und ohne Selfie-Stick sowie das Filmen für private Zwecke ist gestattet. Die Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht, verkauft, reproduziert, übertragen, weitergegeben oder anderweitig kommerziell genutzt werden. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Besucher*innen zu beachten. 

2. Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung sind Aufnahmen gestattet. Eine Anzeige der Berichterstattung ist erwünscht. 

3. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke ist mit Genehmigung der Museumsleitung im Einzelfall erlaubt. Hierfür kann in Einzelfällen eine Gebühr erhoben werden. Die Erlaubnis ist vor dem beabsichtigten Termin einzuholen. 

Pressetermine 

Pressetermine in den Räumlichkeiten und auf dem Grundstück sind grundsätzlich bei der Museumsleitung anzumelden. 

Fundgegenstände 

Fundgegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir am Empfang abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 

Verstöße gegen die Hausordnung 

1. Werden Anweisungen oder die Hausordnung nicht befolgt, kann die betreffende Person der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden. Besucher*innen, die sich wiederholt nicht an die Anweisungen des Personals oder die Hausordnung halten, kann Hausverbot erteilt werden. 

2. Bei einem Verweis aus dem Museumsgebäude wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. 

Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung nicht berührt. 

In Kraft treten 

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ist an der Kasse und bei der Museumsleitung einsehbar. 

Werther, 15.02.2024